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   OLG Frankfurt, 16.10.2000 - 1 WF 207/00   

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https://dejure.org/2000,26292
OLG Frankfurt, 16.10.2000 - 1 WF 207/00 (https://dejure.org/2000,26292)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.10.2000 - 1 WF 207/00 (https://dejure.org/2000,26292)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 1 WF 207/00 (https://dejure.org/2000,26292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 35 F 4095/00
  • OLG Frankfurt, 16.10.2000 - 1 WF 207/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1994 - XII ZR 209/94

    Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2000 - 1 WF 207/00
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem vor Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes ergangenen Beschluß vom 21.12.1994 ausgeführt, daß die Grundsätze der Rechtsprechung zu den sogenannten Hausmann-Fällen angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht herangezogen werden könnten, wenn der geschiedene Ehegatte ein nichteheliches Kind aus einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft betreue; die Unterhaltspflicht dieses geschiedenen Ehegatten könne daher gegenüber seinen minderjährigen ehelichen Kindern in einer solchen Konstellation nicht wegfallen (vgl. BGH, FamRZ 1995, S. 598).
  • OLG Köln, 06.01.2000 - 25 WF 249/99

    Unterhaltsverpflichtung des als Hausmann tätigen Vaters gegenüber einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2000 - 1 WF 207/00
    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluß vom 06.01.2000 entschieden, daß der einem minderjährigen Kind aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtete Vater, der in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ein weiteres minderjähriges Kind betreut, dem minderjährigen unterhaltsberechtigten aus erster Ehe nicht seine mangelnde Leistungsfähigkeit entgegenhalten könne, soweit es die Zahlung des Mindestunterhaltes betreffe; vielmehr sei seine Leistungsfähigkeit fiktiv nach seinem letzten Erwerbseinkommen zu berechnen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2000, S. 687).
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